Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung eines Befähigungsscheins

Für Begasungen nach § 2 Abs. 5a der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist ein Befähigungsschein erforderlich.