Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Zustellungen nach § 10 VwZG und Art. 15 BayVwZVG erfolgen durch Bekanntmachung im Internet. Ebenso erfolgen öffentliche Bekanntmachungen nach Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG auf diese Weise.
17.04.2025
Öffentliche Zustellung nach Art. 15 VwZVG:
Gz. ZAB 452944 - AL-SHAMMARI Saif Adnan Jarallah
Bekanntmachungen der Bestellungen von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern