Öffentliche Schulgebäude und Schulsportanlagen; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen
Der Freistaat gewährt auf Antrag Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen an Schulgebäuden öffentlicher Schulen und Schulsportanlagen, wenn sie schulaufsichtlich genehmigt sind.
Zweck
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen bei Baumaßnahmen an Schulgebäuden öffentlicher Schulen einschließlich bedarfsnotwendiger Schulsportanlagen (Sporthallen, Freisportanlagen, Hallenschwimmbäder) mit Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG).
Förderfähige Maßnahmen
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Erwerb einschließlich Umbau oder Instandsetzung eines Gebäudes
- General- und Teilsanierungen
Nicht gefördert werden Maßnahmen der laufenden Instandhaltung (Erhaltungsaufwand) und Kosten des laufenden Betriebs.
Zuweisungsempfänger
Empfänger staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände, nicht aber selbstständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder kommunale Unternehmen in den Rechtsformen des Privatrechts.
Sofern ein Vorhaben von einem anderen Maßnahmeträger durchgeführt wird und sich die Kommune daran mit einem Zuschuss zu den Bau- oder Erwerbskosten beteiligt, werden der Kommune hierzu Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG gewährt.
Zuweisungsfähige Ausgaben
Grundlage für die staatliche Förderung sind nicht die Gesamtkosten, sondern die zuweisungsfähigen Ausgaben. Die Ermittlung der zuweisungsfähigen Ausgaben erfolgt nach Maßgabe der Nr. 5.2 der Zuweisungsrichtlinie (FAZR).
Art und Höhe
Die Zuweisungen werden als Projektförderung im Wege Anteilsfinanzierung gewährt.
- Der Förderrahmen beträgt grundsätzlich 0 bis 80 %.Bei der Bemessung der Höhe der Zuweisung werden insbesondere die finanzielle Lage der Kommune unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, die Bedeutung der Baumaßnahme, ein über das Hoheitsgebiet der Kommune hinausgehendes Einzugsgebiet, das Staatsinteresse und die Höhe der verfügbaren Mittel berücksichtigt.
- Der Fördersatz-Orientierungswert für Kommunen, deren finanzielle Lage dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen entspricht, beträgt 50 %.
- Kommunale Bauinvestitionen zum erstmaligen Ausbau schulaufsichtlich genehmigter Ganztagsangebote erhalten einen Aufschlag von 15 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz („FAGplus15“).
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten
Ansprechpartner
Arbeitsbereich Kommunales Förderwesen
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Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail kommunales-foerderwesen@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199 - Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
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- Der Förderung wird der schulaufsichtlich festgestellte Raum- bzw. Flächenbedarf zu Grunde gelegt. Dieser wird bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie beim Erwerb von Gebäuden in der bei der Regierung zu beantragenden schulaufsichtlichen Genehmigung festgestellt.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Kommune muss in der Lage sein, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen und auch die zu erwartenden Folgekosten in der Zukunft zu finanzieren.
- Vor Beginn einer Baumaßnahme müssen in der Regel die Planunterlagen fachlich geprüft werden.
- Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG dürfen nur für Maßnahmen gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
- Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn deren zuweisungsfähige Ausgaben die Bagatellgrenze von 100.000 € überschreiten.
- Durch Elementarschadensereignisse verursachte Schäden sowie Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit sind förderfähig, wenn deren zuweisungsfähige Ausgaben mindestens 25.000 € betragen.
- Für Baumaßnahmen zum Ausbau schulischer Ganztagsangebote ("FAGplus15") gilt eine Bagatellgrenze von 50.000 €.
- Das geförderte Objekt muss grundsätzlich mindestens 25 Jahre entsprechend dem Zuweisungszweck verwendet werden. Abweichend hiervon ist die Errichtung temporärer Bauten förderfähig, wenn deren Nutzung für mindestens zehn Jahre gesichert und der Bedarf hierfür festgestellt ist.
- Bei kürzerer Nutzungszeit ist ein zeitanteiliger Betrag zurückzuerstatten, es sei denn, das Projekt wird für andere förderfähige kommunale Zwecke oder zur Erfüllung anderer kommunaler Aufgaben des Zuweisungsempfängers verwendet und es werden hieraus keine Einnahmen erzielt.
- Werden für ein Vorhaben neben der Förderung nach Art. 10 BayFAG auch andere Zuweisungen zu denselben zuweisungsfähigen Ausgaben gewährt, ist bei der Festsetzung des Fördersatzes zu berücksichtigen, dass dem Zuweisungsempfänger ein Eigenanteil von mindestens 10 % der zuweisungsfähigen Ausgaben verbleibt.
Anträge auf Zuweisungen sind bei der für die Kommune zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Hierzu sind die von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten Muster zu verwenden.
Weiteres Verfahren:
- Die Regierung prüft und verbescheidet den Antrag.
- Zuweisungen werden von der Regierung jeweils für ein Haushaltsjahr bewilligt.
- Nach Fertigstellung der Maßnahme ist ein Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Zuweisung vorzulegen.
Vorzeitiger Vorhabenbeginn: Ab Genehmigung möglich (mit der Baumaßnahme darf erst nach Erteilung eines entsprechenden Bewilligungsbescheids oder nach vorheriger Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden)
Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erteilung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides oder nach vorheriger Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
- Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen
- Zuweisungsantrag
- Angaben über die finanziellen Verhältnisse (sind mehrere Kommunen an der Finanzierung oder Nutzung beteiligt: Für jede Kommune eine Übersicht über die jeweiligen finanziellen Verhältnisse sowie eine Übersicht, aus der sich die Verteilung der Belastungen auf die beteiligten Kommunen ergibt).
- Pläne, die Art und Umfang des Bauvorhabens prüfbar nachweisen (Bauunterlagen gemäß VV Nr. 4 der Anlage 4 zu Art. 44 BayHO)
- Anträge auf und Zusagen von Zuweisungen Dritter
- Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten) - (Hinweis: Muster veraltet, kann jedoch vorläufig weiterverwendet werden)
- Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht) - (Hinweis: Muster veraltet, kann jedoch vorläufig weiterverwendet werden)
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Kameralistik) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten) - (Hinweis: Muster veraltet, kann jedoch vorläufig weiterverwendet werden)
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Kameralistik) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht) - (Hinweis: Muster veraltet, kann jedoch vorläufig weiterverwendet werden)
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2b zu Art. 44 BayHO - Doppik) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten) - (Hinweis: Muster veraltet, kann jedoch vorläufig weiterverwendet werden)
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2b zu Art. 44 BayHO - Doppik) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht) - (Hinweis: Muster veraltet, kann jedoch vorläufig weiterverwendet werden)
- Muster 3 zu Art. 10 BayFAG - Auszahlungsantrag (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Muster 3 zu Art. 10 BayFAG - Auszahlungsantrag (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten) - (Hinweis: Muster veraltet, kann jedoch vorläufig weiterverwendet werden)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht) - (Hinweis: Muster veraltet, kann jedoch vorläufig weiterverwendet werden)
- Verwendungsbestätigung (Muster 1 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Verwendungsbestätigung (Muster 1 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Kosten von Hochbauten (Muster 2 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Kosten von Hochbauten (Muster 2 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Erläuterungsbericht zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Hochbaumaßnahme (Muster 3 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Erläuterungsbericht zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Hochbaumaßnahme (Muster 3 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Flächenzusammenstellung zum Erläuterungsbericht (Muster 3 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Flächenzusammenstellung zum Erläuterungsbericht (Muster 3 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Maßnahmenerhebungsbogen (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Maßnahmenerhebungsbogen (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Vergabenachweis für die Baumaßnahme (Anlage zu Muster 4 nach Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Vergabenachweis für die Baumaßnahme (Anlage zu Muster 4 nach Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Mitteilung gem. Nr. 1.1 NBest-Bau - Zuwendungen/Zuweisungen nach BayFAG und BayGVFG (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Mitteilung gem. Nr. 1.1 NBest-Bau - Zuwendungen/Zuweisungen nach BayFAG und BayGVFG (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Kommunale Hochbauförderung nach Art. 10 FAG - Checkliste Antragsunterlagen (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Kommunale Hochbauförderung nach Art. 10 FAG - Checkliste Antragsunterlagen (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Muster 1a zu Art. 10 BayFAG - Antrag auf Zuwendung (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Muster 1a zu Art. 10 BayFAG - Antrag auf Zuwendung (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
Es fallen keine Kosten an.
- Art. 10 Bayerisches Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG) - GVBl. S. 210; BayRS 605-1-F
- Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) - 62 - FV 6700 - 1/2/34; FMBl. 2016 S. 232; 605-F
- Festsetzung von Kostenrichtwerten - aktuelle Kostenrichtwerte [Dateiformat: pdf]
- Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung [Dateiformat: pdf]
- Baufachliche Nebenbestimmungen [Dateiformat: pdf]
- Unterlagen für die Beantragung einer Zuwendung zu Baumaßnahmen [Dateiformat: pdf]
- Schulbauverordnung (SchulbauV)
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Gegen den Zuweisungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Stelle, bei der Sie den Widerspruch einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
- Grund-, Mittel- und Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Bauvorhaben
- Schulsportstätte; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen
- Berufliche Schulen; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen
- Weiterführende Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Baumaßnahmen
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen
- Theater- und Konzertsaalbauten; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen
- Ganztagsangebote; Beantragung einer Förderung für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
- Schülerheime; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen
