Hochwasser im Mai / Juni 2024; Beantragung einer Soforthilfe für Unternehmen
Unmittelbar durch das Hochwasser im Mai/Juni 2024 geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur und Eigentümer überwiegend betrieblich genutzter Immobilien können eine Soforthilfe beantragen.
Zweck
Erstattet werden Ausgaben für die Behebung der durch die Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ in den betroffenen bayerischen Gebieten verursachten unmittelbaren Schäden an gewerblichen und freiberuflichen Betriebsstätten sowie an wirtschaftsnaher Infrastruktur mit dem Ziel der Erhaltung der Betriebe und der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit. Mittelbare Schäden werden - mit Ausnahme von durch Einsatzkräften und Einsatzfahrzeugen verursachten Schäden - nicht berücksichtigt.
Gegenstand
Soforthilfen werden gewährt für:
- Investitionen (u. a. Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit der betrieblichen Grundstücke und Gebäude, Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, einschließlich bilanziell aktivierbarer Eigenleistungen)
- Umlaufvermögen (u. a. Lagerbestände und Waren)
- sonstige Leistungen zur Beseitigung unmittelbarer materieller Schäden (z. B. Reparatur-, Putz- und Aufräumarbeiten)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitern,
- gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern sowie
- Eigentümer überwiegend (zu mehr als 50 %) betrieblich genutzter Immobilien, die an ein Unternehmen oder einen Angehörigen Freier Berufe im Sinne der beiden ersten Stichpunkte zu „Antragsberechtigte“ vermietet oder verpachtet sind.
Art und Umfang
Soforthilfen werden ab 5.000 Euro gewährt und sind auf maximal 200.000 Euro begrenzt. Bezüglich des Umfangs der Soforthilfe wird zwischen nicht versicherbaren, versicherbaren und versicherten Schäden unterschieden:
- Bei nicht versicherbaren Schäden wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
- Bei versicherbaren und versicherten Schäden wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
Erstattungsfähig sind Ausgaben bis zur Höhe
- der Reparaturkosten des geschädigten Wirtschaftsgutes oder
- der Differenz des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswerts vor und nach der Naturkatastrophe.
Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm und der Antragstellung finden Sie in der Richtlinie für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe "Hochwasser im Mai/Juni 2024" geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur. Diese finden Sie in dem Bereich „Rechtsgrundlagen“.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
Ansprechpartner
Schmidbauer, Christine - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Tourismusbetriebe, Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Telefon +49 (0)941 5680-1313
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail christine.schmidbauer@reg-opf.bayern.de
Parzl, Rita
Tourismusbetriebe, Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Telefon +49 (0)941 5680-1329
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail rita.parzl@reg-opf.bayern.de
Ansprechpartner Corona Soforthilfe
Baier, Sonja
Telefon +49 (0)941 5680-1868
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail unternehmenhochwasserhilfe2024@reg-opf.bayern.de
Drexler, Johanna
Telefon +49 (0)941 5680-1380
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail breitband@reg-opf.bayern.de
Ebner, Silvia
Telefon +49 (0)941 5680-1376
Fax +49 (0)941 5680-91376
E-Mail silvia.ebner@reg-opf.bayern.de
Eder, Andreas
Telefon +49 (0)941 5680-1566
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail breitband@reg-opf.bayern.de
Eder, Andreas
Telefon +49 (0)941 5680-1566
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail digitalesklassenzimmer@reg-opf.bayern.de
Eder, Andreas
Telefon +49 (0)941 5680-1566
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail digitalpakt-schule@reg-opf.bayern.de
Eder, Andreas
Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Telefon +49 (0)941 5680-1566
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail andreas.eder@reg-opf.bayern.de
Ederer, Hans
Telefon +49 (0)941 5680-1310
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail hans.ederer@reg-opf.bayern.de
Ederer, Hans
Telefon +49 (0)941 5680-1310
Fax +49 (0)941 5680-1199
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Feuerer, Julia
Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Telefon +49 (0)941 5680-1344
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail julia.feuerer@reg-opf.bayern.de
Fritsche, Eva-Maria
Telefon +49 (0)941 5680-1309
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail eva-maria.fritsche@reg-opf.bayern.de
Horn, Markus
Telefon +49 (0)941 5680-1358
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail markus.horn@reg-opf.bayern.de
Horn, Markus
Telefon +49 (0)941 5680-1358
Fax +49 (0)941 5680-1199
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Kluge, Christiane
Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Telefon +49 (0)941 5680-1386
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail christiane.kluge@reg-opf.bayern.de
Reif, Carmen
Telefon +49 (0)941 5680-1567
Fax +49 (0)941 5680-1199
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Reif, Carmen
Telefon +49 (0)941 5680-1567
Fax +49 (0)941 5680-91567
E-Mail carmen.reif@reg-opf.bayern.de
Riedel, Wolfgang
Telefon +49 (0)941 5680-1359
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail digitalesklassenzimmer@reg-opf.bayern.de
Riedel, Wolfgang
Telefon +49 (0)941 5680-1359
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail wolfgang.riedel@reg-opf.bayern.de
Riedel, Wolfgang
Telefon +49 (0)941 5680-1359
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail digitalpakt-schule@reg-opf.bayern.de
Simmel, Anja
Telefon +49 (0)941 5680-1312
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail anja.simmel@reg-opf.bayern.de
Wagner, Tobias
Telefon +49 (0)941 5680-1350
E-Mail imi-bayern@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Die Betriebsstätte bzw. die wirtschaftsnahe Infrastruktur befindet sich in Bayern.
Die Hochwasserschäden wurden unmittelbar durch das „Hochwasser Mai/Juni 2024“ verursacht und sind im Zeitraum von 31. Mai 2024 bis 11. Juni 2024 entstanden.
Weitere Bedingungen zum Soforthilfeprogramm finden Sie in der Richtlinie für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur. Diese finden Sie in dem Bereich „Rechtsgrundlagen“.
Antragstellung
Der Antrag inkl. ggf. notwendiger zusätzlicher Unterlagen ist schriftlich und unterschrieben bei der für die Betriebsstätte zuständigen Regierung einzureichen.
Bewilligung
Die Soforthilfe soll spätestens zum 31. Dezember 2026 bewilligt sein.
Durchführung
Die Umsetzung der bewilligten Maßnahme ist auf einen angemessenen Zeitraum zu begrenzen, in der Regel nicht mehr als 36 Monate.
Nachweis über die Verwendung der Soforthilfe
Der Nachweis über die Verwendung der Soforthilfe ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme auf Basis geeigneter Unterlagen der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
- Für die Hilfen wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen Gutachter benötigt. Die Kosten für den Gutachter / bzw. Sachverständigen können unter bestimmten Umständen anteilig erstattet werden. Einen geeigneten Gutachter finden Sie bei Ihrer Versicherung oder z.B. auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern, die dort ein Sachverständigenverzeichnis anbietet (IHK-Ratgeber Hochwasser).
- Ab einem geschätzten Auftragswert von 25. 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind vor der Vergabe von Aufträgen im Regelfall drei fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur unter Ziffer 8.
Anträge sind bis zum 30. Juni 2025 schriftlich und unterschrieben bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Beschreibung der geschädigten Wirtschaftsgüter differenziert nach Schadenskategorien und nicht versicherbaren/nicht versicherten/versicherten Wirtschaftsgütern (Schadensliste)
- Schadensschätzung und Rechnung des Sachverständigen
- Erklärung zu Leistungen Dritter
- ggf. Nachweis über Nichtversicherbarkeit
Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierung über ggf. bestehende Anforderungen und verwenden Sie die dort bereitgestellten Formblättern.
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