Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen
Der Freistaat fördert den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Zweck
Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.
Gegenstand
Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm den Bau und den Umbau von bedarfsgerechten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Das Ziel ist bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu schaffen. Die geförderten Wohnungen sollen so geplant und ausgeführt werden, dass sie langfristig von einem möglichst großen Personenkreis genutzt werden können, insbesondere auch von älteren Menschen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher eines geeigneten Grundstücks.
Zuwendungsfähige Kosten
Förderfähig sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV).
Art und Höhe
Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
- Die Förderung erfolgt über ein Baudarlehen und einen Zuschuss.
- Die Förderung erfolgt für die Dauer von 40 oder 55 Jahren.
- Der Mieter erhält bei der Einkommensorientierten Förderung einen Mietzuschuss, der die vereinbarte Marktmiete auf eine ihm nach seinem Einkommen zumutbare Miete senkt.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 35 - Wohnungswesen
Ansprechpartner
Seidel, Oliver - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1428Öffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
- Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern darf nur gefördert werden, wenn vor Ort nachweislich ein bedeutsamer, nicht nur kurzfristiger Bedarf für diesen Wohnraum besteht. Als Mehrfamilienhäuser gelten Gebäude mit mindestens drei Mietwohnungen.
- Die Wohnungen dürfen nur an Haushalte (Mieter) vermietet werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Ziel ist es, dass mit den höchstmöglichen Einkommensgrenzen rund 60 Prozent der bayerischen Haushalte Zugang zur Wohnraumförderung haben.
- Es ist ein angemessener Eigenkapitalanteil von mind.15 % der Gesamtkosten erforderlich.
- Die Landesbodenkreditanstalt führt gegebenenfalls eine Bonitätsprüfung durch.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Das Verfahren ist zweistufig: 1. Das Vorhaben ist möglichst frühzeitig mit der Bewilligungsstelle (siehe unter "Für Sie zuständig") abzustimmen. In der Folge kann der Antrag mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle. 2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
- Erforderliche Unterlage/n
- Nachweis zum Grundstück und Erbbaurecht
- Nachweis über Fremd- und Eigenmittel
- Sonstige Nachweise (z.B. bei einer Baubetreuung)
- Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
- Antrag Aufwendungsorientierte Förderung [Dateiformat: xlsx]
- Antrag "Mietwohnraum Grundförderung" - Stabau Ib [Dateiformat: xlsx]
- Grundförderung: Ratenabruf (Neubau, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung) - RA 4 [Dateiformat: docx]
- Grundförderung: Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude - Stabau IV [Dateiformat: doc]
- Erläuterungen zum Ausfüllen der Anträge Stabau Ib und Stabau If [Dateiformat: pdf]
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b) [Dateiformat: pdf]
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen [Dateiformat: pdf]
- Anlage 1 zu den Antragsformblättern Stabau Ib, Stabau IIb, Stabau If und Stabau IIf - Verzeichnis der Wohnungen [Dateiformat: doc]
- Antrag Zusatzförderung - Stabau Ic [Dateiformat: docx]
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a) [Dateiformat: pdf]
- Link zum AntragAntrag Mietwohnraumförderung
Es fallen keine Kosten an.
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verwaltungsgerichtliche Klage
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