Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten
Der Diensteintritt an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne BOS/FOS) kann auf Antrag der verbeamteten Lehrkraft durch die Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten fiktiv vorverlegt werden.
Für die Beamtentätigkeit förderliche, frühere hauptberufliche Tätigkeiten können auf Antrag berücksichtigt werden (fiktive Vorverlegung des Diensteintritts). Darüber hinaus werden bestimmte Zeiten, die Bewerber und Bewerberinnen vor dem tatsächlichen Diensteintritt verbracht haben (z. B. Wehr- oder Zivildienst), durch die Bezügestelle beim Landesamt für Finanzen bei der erstmaligen Stufenfestsetzung berücksichtigt.
Der Tatbestand der „Hauptberuflichkeit“ ist dann als erfüllt anzusehen, wenn die fragliche Beschäftigung entgeltlich erbracht wird, nach den Lebensumständen des oder der Betroffenen den beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt darstellt und die Beschäftigung mindestens in dem im Beamtenverhältnis zulässigen Umfang abgeleistet wurde.
Beschäftigungszeiten, die Voraussetzung für den Erwerb der Qualifikation sind (z. B. Vorbereitungsdienst, Referendariat, sonst. Ausbildungszeiten) sind nicht berücksichtigungsfähig und müssen nicht angegeben werden.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Bierlmeier, Benjamin - Arbeitsbereichsleiter
VerVerwaltungskräfte an BS, FöS und SchÄ; Tarifbeschäftigte an BS; Abstellungsverträge; heilpädagogische Unterrichtshilfen/Förderlehrer; Pflegekräfte; Schulsozialpädagogen; Reise- Umzugskosten und Trennungsgeld
Telefon +49 (0)941 5680-1026
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail benjamin.bierlmeier@reg-opf.bayern.de
Ditz, Clemens - Arbeitsbereichsleiter
Beamte; Funktionsstellenbesetzungen; Sonderurlaub
Telefon +49 (0)941 5680-1131
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail clemens.ditz@reg-opf.bayern.de
Fischer, Renate
Beamte an Berufsschulen und Wirtschaftsschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1029
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail renate.fischer@reg-opf.bayern.de
Hendlmeier, Beate
Beamte an Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1025
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail beate.hendlmeier@reg-opf.bayern.de
Wedlich, Constantin
Beamte an Förderschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1024
Fax +49 (0)941 5680-1599
Winkelmeier, Sabine
Beamte an Grund- und Mittelschulen; Telekolleg
Telefon +49 (0)941 5680-1522
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail sabine.winkelmeier@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Der Antrag auf Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten kann bei der zuständigen Regierung (Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke, und beruflichen Schulen - ohne FOS/BOS) eingereicht werden.
Alle geltend gemachten Zeiten sind durch entsprechende Nachweise taggenau sowie mit Tätigkeitsbeschreibung zu belegen.
baldmöglichst
Zum Zeitpunkt der Einstellung oder baldmöglichst nach der Einstellung
- Dienstzeugnisse, Arbeitszeugnisse, etc.
- Tätigkeitsbeschreibungen
keine
