Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
Betriebsangehörige oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen können jeweils einzeln und unabhängig voneinander die Aufhebung der Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau beantragen.
Betriebsangehörige oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen können jeweils einzeln und unabhängig voneinander beantragen, dass die Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau aufgehoben wird.
- Regierung der Oberpfalz
Ansprechpartner
Datenschutzbeauftragter - Datenschutzbeauftragter
Telefon +49 (0)941 5680-1184
Fax +49 (0)941 5680-1187
E-Mail datenschutzbeauftragter@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Nur die betriebsangehörige Vertretung selbst oder der/die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-in können den Antrag stellen.
Im Antrag muss angegeben werden, zu welchem Zeitpunkt die Bestellung aufgehoben werden soll.
Wenn die Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau nach § 11b SchfHwG beendet werden soll, muss der entsprechende Verwaltungsakt, also der Bestellungsbescheid, durch die zuständige Behörde aufgehoben werden.
Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Formulare" oder „Online-Verfahren") bei der Bestellungsbehörde eingereicht werden.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, fertigt die Behörde einen kostenpflichtigen Bescheid aus, der die Bestellung als Vertretung für die Feuerstättenschau nach § 11b SchfHwG aufhebt.
keine
- Beantragung der Aufhebung der Bestellung einer betriebsangehörigen Vertretung für die Feuerstättenschau
Die Aufhebung der Bestellung einer betriebsangehörigen Vertretung für die Feuerstättenschau kann durch die / den Betriebsangehörigen oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / den bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegers online beantragt werden.
Rahmengebühr: 20 bis 1.000 EUR, je nach Verwaltungsaufwand
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
- Kaminkehrerwesen; Informationen
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung
- Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Verlängerung der Bestellung über die Altersgrenze hinaus