Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz

Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern zahnärztlich tätig werden wollen.