Geld für das eigene Atelier beantragen

31.01.2020-004

Regensburg. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt auch in den kommenden Jahren bildende Künstlerinnen und Künstler mit einem Atelierförderprogramm. Bis zu 100 bayerische Künstlerinnen und Künstler können aus diesem Programm zwei Jahre lang einen Zuschuss von 230 Euro pro Monat zu ihren Atelierkosten erhalten.

Freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler aus der Oberpfalz mit einer abgeschlossenen künstlerischen Ausbildung, die seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und bisher keine oder im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 erstmalig eine staatliche Atelierförderung erhalten haben, können sich bis 31.07.2020 bei der Regierung der Oberpfalz um eine Förderung ab Januar 2021 bewerben. Die Zuschüsse werden auf Empfehlung einer aus mindestens fünf Fachleuten bestehenden Auswahlkommission vergeben. Entscheidendes Kriterium sind dabei die künstlerischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber. Gefördert werden gemietete und selbstgebaute oder gekaufte Ateliers, die noch nicht vollständig finanziert sind.

Nähere Informationen zum Atelierförderprogramm und zur Bewerbung gibt es bei der Regierung der Oberpfalz, Herrn Ralf Klinger, Tel.: 0941/5680-1244 und im Internet unter https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/kuenstlerfoerderung.html