ABSAGE - Erörterungstermin Ostbayernring
17.03.2020-019Regensburg. In Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in Sachen Corona-Virus und dem Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen bis vorerst 19. April 2020 durch die Bayerische Staatsregierung, sieht sich die Regierung der Oberpfalz zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten dazu veranlasst, den für die 14. Kalenderwoche (ab 30.03.2020) anberaumten Erörterungstermin zum Planfeststellung nach §§ 43ff. EnWG und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Ostbayernring – Ersatzneubau 380 / 110 kV-Höchstspannungsleitung Redwitz a. d. Rodach – Schwandorf einschließlich Rückbau der Bestandsleitung Abschnitt Umspannwerk Etzenricht – Umspannwerk Schwandorf (Ltg. Nr. B 161) abzusagen.
Erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden selbstverständlich auch im weiteren Verfahren berücksichtigt. Auch trotz Absage des Erörterungstermins will die Regierung der Oberpfalz den Einwendern die optimalen Möglichkeiten geben, ihre Belange aktuell zu vertreten. Den Einwendern sollen daher seitens der Regierung der Oberpfalz verschiedene Möglichkeiten geboten werden, die Beteiligtenrechte wahrzunehmen; gedacht ist etwa an die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme sowie Anhörungen in Kleingruppen und schließlich die Nachholung des Erörterungstermins in eventuell kleinerem Rahmen. Das erscheint vor allem im Hinblick darauf sinnvoll, dass die Einwender – sozusagen als Serviceleistung – die Stellungnahmen der Maßnahmeträgerin erhalten haben und insofern bereits jetzt ein sachgerechter Austausch der jeweiligen Argumente auch außerhalb eines förmlichen Termins stattfinden kann. Dazu wird die Regierung in Kürze die Einwender anschreiben.
Mit den geplanten Maßnahmen wird die Regierung der Oberpfalz den rechtlichen Anforderungen an eine zügige Verfahrensdurchführung unter Beteiligung aller Betroffenen trotz der aktuell schwierigen Prognose, wann ein Erörterungstermin im ursprünglich geplanten Rahmen sinnvollerweise stattfinden könnte, gerecht.