Gewerbeaufsichtsamt führt im Kampf gegen Corona Kontrollen im Landkreis Tirschenreuth durch
16.02.2021-004Regensburg/Tirschenreuth. Auf Grund der nach wie vor angespannten Infektionslage im Landkreis Tirschenreuth hat das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz die Überprüfung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen in den Betrieben dieser Region deutlich verstärkt. Schwerpunkte bilden insbesondere Betriebe mit vielen tschechischen Grenzpendlern oder einem bereits in der Vergangenheit auffälligen Infektionsgeschehen innerhalb der Belegschaft. Unterstützt werden diese Kontrollen durch das Gesundheitsamt des Landkreises Tirschenreuth.
„In der jetzigen Lage kommt es auf das verantwortungsvolle und achtsame Verhalten jedes Einzelnen an, vor allem auch am Arbeitsplatz. Derzeit beobachten wir, dass sich das Ausbruchsgeschehen von Pflegeheimen zunehmend auch in Betriebe verlagert - insbesondere in den Grenzlandkreisen. Deshalb wird es bis zum deutlichen Sinken der Infektionszahlen weitere intensive Überprüfungen in den Betrieben geben“, betont Regierungspräsident Axel Bartelt.
Erfreulicherweise ist bei den bisherigen Kontrollen ein hohes Problembewusstsein bei den Verantwortlichen in den Betrieben festzustellen. An den Arbeitsplätzen werden meist die nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen wie Abstände, Abtrennungen und Maskentragepflicht eingehalten. Auch die sonstigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen werden in der Regel gut umgesetzt.
Allerdings sehen die Kontrolleure auch Verbesserungsbedarf. Insbesondere bei Pausenräumen sowie in Umkleide- und Sanitärbereichen muss oftmals nachgebessert werden, damit die notwendigen Abstände untereinander eingehalten werden können. „Weitere Probleme entstehen auch beim Ankommen und Verlassen des Betriebsgeländes. In diesen Fällen sorgen die Behörden für die notwendigen Maßnahmen. Zum Beispiel wird dann die Einrichtung zusätzlicher Pausenbereiche oder die Verschiebung der Pausen- bzw. Arbeitszeiten zur Entzerrung angeordnet“, unterstreicht Heinrich Hilmer, Leiter des Gewerbeaufsichtsamts an der Regierung der Oberpfalz.
„Problematisch ist leider oft noch das Verhalten der Beschäftigten in den Raucherecken oder vor dem Betriebsgelände“, so Hilmer. Zwar liegt dies meistens nicht im direkten Verantwortungsbereich der Betriebe, trotzdem weisen die Behörden auf die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber hin. „Die Betriebe sollten in diesen Fällen mit entsprechenden Hinweisen und Maßnahmen zur Besserung der Situation beitragen.“ In einigen Betrieben wird die Einhaltung der zu ergreifenden Schutz- und Hygienemaßnahmen z. B. durch eigens abgestelltes Personal oder externe Dienstleister bereits auf den Betriebsparkplatz und auf dem Betriebsgelände überwacht. Bei Problemen werden die Beschäftigten dann direkt angesprochen.
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz überprüft im Rahmen ihrer Überwachungsaufgaben die Umsetzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Diese Verordnung und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html