Gertraud Platzer Stiftung staatlich anerkannt

31.03.2021-020

Neue Stiftung in Amberg

Regensburg. Anfang März 2021 hat die Regierung der Oberpfalz die Gertraud Platzer Stiftung mit Sitz in Amberg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt.

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Kunst, Bildung und Erziehung im Bereich der Kirchenmusik als auch die Kranken- und Familienhilfe im Sinne von Sterbebegleitung.

Errichtet wurde die Stiftung von der mittlerweile verstorbenen Gertraud Platzer aus Amberg.

Es handelt sich um die 21. rechtsfähige Stiftung in der Stadt Amberg.

Im gesamten Regierungsbezirk Oberpfalz gibt es mittlerweile 269 rechtsfähige Stiftungen.

Wissenswertes zu Stiftungen

Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann.

Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 100.000 Euro betragen.

Informationen für Stifter

Wer eine Stiftung errichten will bekommt nähere Informationen (u.a. aktueller Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung und Mustersatzung) unter der Telefon-nummer 0941 / 5680-1220 oder im Internet unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/60667/leistung/leistung_12193/index.html. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist abrufbar unter www.stiftungen.bayern.de