Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung Städtedreieck läuft

29.10.2021-073

Regensburg/Landkreis Schwandorf. Die Städte Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz haben einen Zweckverband zur Planung und Errichtung einer Umgehungsstraße für das Städtedreieck gegründet. Die Umgehungsstraße, für die es mehrere Trassenalternativen gibt, soll in Verlängerung der Ortsumgehung Burglengenfeld an die Kreisstraße SAD 1 östlich von Teublitz anbinden. Ziel der Ortsumgehung ist es, die Städte vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

Der Zweckverband hat bei der Regierung der Oberpfalz die Überprüfung der vier Trassenalternativen unter Raumordnungsgesichtspunkten beantragt, um Klarheit über die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens zu erhalten. Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf für die zukünftige Raumentwicklung wichtige Aspekte auswirkt. Zu diesen zählen etwa Natur und Landschaft, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr sowie Siedlungsentwicklung. Dazu hört die Regierung der Oberpfalz als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, die betroffenen Kommunen und Verbände an. Ergänzend dazu erfolgt auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur frühzeitigen Information der Bürgerschaft über das Vorhaben und zur Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt dann die Prüfung, ob und unter welchen Maßgaben die Trassenalternativen für die Ortsumgehung mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sind. Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist eine sog. „Landesplanerische Beurteilung“, in der die Ergebnisse der Anhörung zusammengefasst und die einzelnen Belange gegeneinander abgewägt werden.

Die Planungsunterlagen werden ab November etwa einen Monat lang in den beteiligten Kommunen öffentlich ausgelegt. Die genauen Daten werden von den Kommunen noch bekannt gegeben. Die Unterlagen sind ab sofort auch im Internet zu finden unter:

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/raumordnungsverfahren/laufende_rov/index.html

Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte sowie die Öffentlichkeit können sich bis zum 23. Dezember 2021 zum Vorhaben äußern. Stellungnahmen der Bürger zum Vorhaben sind bevorzugt an die jeweilige Gemeinde zu richten, die diese dann bei ihrer Bewertung berücksichtigen kann und anschließend gebündelt an die Regierung der Oberpfalz weiterleitet.