Regierung der Oberpfalz erlässt Planfeststellungsänderungs- und Ergänzungsbeschluss zur Sallerner Regenbrücke und Umbau des Lappersdorfer Kreisels

16.05.2022-049

Regensburg. Die Regierung der Oberpfalz hat mit Bescheid vom 05.04.2022 den Planfeststellungsbeschluss vom 31.01.2014 zum Ausbau Nordgaustraße, Neubau Sallerner Regenbrücke, Umbau Lappersdorfer Kreisel geändert und ergänzt. Wesentliche Regelungsgegenstände des Ergänzungsbeschlusses sind eine vertiefte Prüfung der Planrechtfertigung und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Dabei wurden u.a. die Themenbereiche Immissionsschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Gewässerschutz, Klima sowie die Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet „Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung“ behandelt.

Die Vertiefung der Planrechtfertigung und Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Ergänzungsverfahren waren im Jahr 2015 vom VGH München angeregt worden, bei dem mehrere Klagen gegen den Bescheid vom 31.01.2014 anhängig sind. Die Vorhabenträger Stadt Regensburg und Staatliches Bauamt Regensburg haben daraufhin die erforderlichen Gutachten eingeholt und Anfang 2020 bei der Regierung der Oberpfalz die Durchführung des Änderungs- und Ergänzungsverfahrens beantragt.

Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen von Fachbehörden, Verbänden, Kommunen und Privatpersonen wurden geprüft und mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abgewogen.

Der Bescheid wird den Vorhabenträgern, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Außerdem wird der Bescheid einschließlich der planfestgestellten Unterlagen zeitnah auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/planfeststellung/strassen/planfeststellungsbeschluesse/index.htm abrufbar sein und ab 01.06.2022 für zwei Wochen in der Stadt Regensburg und im Markt Lappersdorf zur allgemeinen Einsicht ausliegen.