Förderung ÖPNV: Jetzt Vorhaben melden
16.10.2025-046Regensburg. Die Regierung der Oberpfalz fördert auch im Haushaltsjahr 2026 Investitionen in den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr.
Förderfähig sind nach Bayerischem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) folgende Vorhaben:
a) der Bau oder Ausbau von Park & Ride-Anlagen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs sowie von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen,
b) der Bau oder Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen sowie von Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen,
c) Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen,
d) die Beschaffung von Standard-Linienomnibussen und Standard-Gelenkomnibussen, soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich sind und überwiegend für diese Verkehre eingesetzt werden.
Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen zur Durchführung der in Buchstaben a) bis c) genannten Vorhaben können jederzeit – gerne auch nach vorheriger Absprache - beim Sachgebiet 23 (Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe) bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht werden. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0941/5680-1317 zur Verfügung.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Beschaffung von Omnibussen nach Buchstabe d) sind für 2026 bis 1. Dezember 2025 zu stellen. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0941/5680-1327 zur Verfügung.
- Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse,
- öffentliche und private Verkehrsunternehmen,
- sonstige öffentliche und private Vorhabenträger,
soweit sie die vorgenannten Vorhaben durchführen.