Termin-Ankündigung: Sitzung des Beschwerdeausschusses bei der Regierung der Oberpfalz
20.01.2026-003Kommunalwahl 2026 | Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)
Regensburg. Die jeweiligen Wahlausschüsse für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen haben am 20. Januar 2026 über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge beschlossen. Wahlvorschlagsträger, also Parteien oder Wählergruppen, deren Wahlvorschlag ganz oder teilweise für ungültig erklärt wurde, können bis 26. Januar 2026 (18.00 Uhr) gegen die Entscheidung des Wahlausschusses bei der Wahlleiterin/dem Wahlleiter Einwendungen erheben. Der Wahlausschuss wird über diese Einwendungen dann bis spätestens 27. Januar 2026 (24.00 Uhr) erneut beschließen.
Bestätigt der Wahlausschuss die (teilweise) Ungültigkeit des Wahlvorschlags, dann können Wahlvorschlagsträger bis spätestens 29. Januar 2026 (18.00 Uhr) bei der Wahlleiterin/dem Wahlleiter schriftlich oder zur Niederschrift eine Entscheidung durch den Beschwerdeausschuss beantragen. Der Beschwerdeausschuss wird bei der Regierung der Oberpfalz gebildet.
Die ggf. notwendige Sitzung findet statt am
am Montag, 02. Februar 2026 um 10.00 Uhr
im Mittleren Sitzungssaal der Regierung der Oberpfalz,
Regensburg, Emmeramsplatz 8, Zimmer Nr. A 103
Die Sitzung ist öffentlich.
