Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten
Im Sachgebiet 12 sind vielfältige Aufgaben mit überwiegend kommunalem Bezug gebündelt. Einen Kernbereich bildet das Recht der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise sowie der kommunalen Zusammenarbeit. Beispielsweise fallen hierunter das Gemeinde- und Landkreiswahlrecht wie auch Gebiets- und Bestandsänderungen oder Namensangelegenheiten der Kommunen.
Eine wesentliche Aufgabe ist weiter die Rechtsaufsicht über kreisfreie Städte, Landkreise und Zweckverbände. Daneben ist das kommunale Finanzwesen ein wichtiges Aufgabenfeld. Dies beinhaltet neben der allgemeinen Haushaltswirtschaft etwa die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigungen durch Kommunen wie auch den gesamten Bereich der Kommunalabgaben.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Vollzug von Fördermaßnahmen wie etwa die Förderung von Kindertageseinrichtungen, kommunalen Schulbauten, Sportanlagen und des Katastrophenschutzes. Auch die Finanzierung der Krankenhäuser und forensischen Einrichtungen im Regierungsbezirk der Oberpfalz wird durch das Sachgebiet 12 betreut. Das breite Aufgabenspektrum des Sachgebiets umfasst außerdem die Kulturpflege und -förderung sowie Ehrungen, Verleihungen und Orden.
Regierung der Oberpfalz
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:30 Uhr |
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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
- Frank, Lisa
Telefon +49 (0)941 5680-1241
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Maillisa.frank2@reg-opf.bayern.de - Friedlein, Birgit
Telefon +49 (0)941 5680-1138
Fax +49 (0)941 5680-91138
E-Mailbirgit.friedlein@reg-opf.bayern.de - Greiml, Thomas
Telefon +49 (0)941 5680-1253
Fax +49 (0)941 5680-91253
E-Mailthomas.greiml@reg-opf.bayern.de - Haller, Martin - Arbeitsbereichsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1250
Fax +49 (0)941 5680-91250
E-Mailmartin.haller@reg-opf.bayern.de - Kain, Peter
Ansprechpartner Bau Kindertageseinrichtungen
Telefon +49 (0)941 5680-1252
Fax +49 (0)941 5680-91252
E-Mailpeter.kain@reg-opf.bayern.de - Kain, Peter
Telefon +49 (0)941 5680-1252
Fax +49 (0)941 5680-91252
E-Mailpeter.kain@reg-opf.bayern.de - Kirsch, Friederike
Telefon +49 (0)941 5680-1261
Fax +49 (0)941 5680-91261
E-Mailfriederike.kirsch@reg-opf.bayern.de - Mommers, Martin - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1240
- Neuner, Benno
Telefon +49 (0)941 5680-1262
Fax +49 (0)941 5680-91262
E-Mailbenno.neuner@reg-opf.bayern.de - Roithmeier, Florian
Telefon +49 (0)941 5680-1241
Fax +49 (0)941 5680-91241
E-Mailflorian.roithmeier@reg-opf.bayern.de - Schwander, Stefan
Ansprechpartner Bau Öffentliche Schulen einschließlich Schulsportanlagen, Schülerheime, Theater und Konzertbauten
Telefon +49 (0)941 5680-1254
Fax +49 (0)941 5680-91254
E-Mailstefan.schwander@reg-opf.bayern.de - Schwander, Stefan
Ansprechpartner Bau Feuerwehrhäuser
Telefon +49 (0)941 5680-1254
Fax +49 (0)941 5680-91254
E-Mailstefan.schwander@reg-opf.bayern.de - Team Kommunales Haushalts- und Prüfungswesen
Telefon +49 (0)941 5680-1255
Fax +49 (0)941 5680-91255
E-Mailkommunales-haushaltswesen@reg-opf.bayern.de - Team Krankenhausfinanzierung
Telefon +49 (0)941 5680-1245
Fax +49 (0)941 5680-91245
E-Mailkrankenhausfinanzierung@reg-opf.bayern.de - Team Kulturpflege
Telefon +49 (0)941 5680-1243
Fax +49 (0)941 5680-91243
E-Mailkulturpflege@reg-opf.bayern.de - Weiß, Karl - stellvertretender Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1242
Fax +49 (0)941 5680-91242
E-Mailkarl.weiss@reg-opf.bayern.de - Wilhelm, Eva
Telefon +49 (0)941 5680-1260
Fax +49 (0)941 5680-91260
E-Maileva.wilhelm@reg-opf.bayern.de - Witt, Rebecca
Ansprechpartnerin Schützenvereine, Sportstätten
Telefon +49 (0)941 5680-1249
Fax +49 (0)941 5680-91249
E-Mailrebecca.witt@reg-opf.bayern.de - Witt, Rebecca
Ansprechpartnerin Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge
Telefon +49 (0)941 5680-1249
E-Mailrebecca.witt@reg-opf.bayern.de - Witt, Rebecca
Telefon +49 (0)941 5680-1249
E-Mailrebecca.witt@reg-opf.bayern.de
Regierung der Oberpfalz
- B
- Barbara Stamm-Medaille; Einreichung einer Anregung
- Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung
- Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit, Pflege und Prävention; Einreichung einer Anregung
- Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung
- G
- Ganztagsangebote; Beantragung einer Förderung für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
- Gemeinde- und Landkreiswahlen; Anfechtung eines Wahlergebnisses
- Gemeinde- und Landkreiswahlen; Wahlprüfung
- K
- Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung
- Kommunaler Finanzausgleich; Beantragung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Landkreise
- Kommunaler Finanzausgleich; Beantragung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Städte und Gemeinden
- Kommunale Unternehmen; Anzeige von Entscheidungen der Kommune
- Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags
- Kommunen; Rechtsaufsicht
- Krankenhausinvestitionen; Beantragung einer Förderung
- Kulturfonds Bayern im Bereich Kunst; Beantragung einer Förderung
- Kur-, Luftkur- und Erholungsort; Beantragung einer Anerkennung
- L
- Leistungssport; Beantragung einer Betriebskostenförderung für eine Trainingsstätte für den Nachwuchsleistungssport
- Leistungssport; Beantragung einer Förderung zu Investitionsmaßnahmen für eine leistungssportliche Trainingseinrichtung
- P
- Prüfungsbeamte bei staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter; Bestellung und Abberufung
- S
- Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau
- Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung
- Straßenausbaubeiträge; Beantragung von Erstattungsleistungen
Weiterführende Informationen
-
Für Baumaßnahmen, medizinische Großgeräte und sonstige Beschaffungen werden von der Regierung der Oberpfalz etwa 50 Millionen Euro pro Jahr an Fördermitteln ausbezahlt.
Geschichte
Das Krankenhauswesen hat seine historischen Wurzeln in der aus christlicher Tradition gewährten Heilung und Linderung von Krankheit und Armut in Fremden- und Obdachloseneinrichtungen des frühen Mittelalters. Über das mittelalterliche, klösterliche, kirchliche oder bürgerliche Spital ging der Weg bis zum Allgemeinen Krankenhaus um die Wende des 19. Jahrhunderts. Mit Gesetz vom 17.10.1927 begründete Bayern die Verpflichtung der heutigen Landkreise und kreisfreien Städte, Krankenhäuser als kommunale Einrichtung zu errichten und zu betreiben. An dieser Aufgabenstellung hat sich seit damals nichts geändert. Die finanziellen Lasten der anerkannten öffentlichen, freigemeinnützigen oder privaten Krankenhäuser zur Akutversorgung trägt seit der Einführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Jahre 1972 der Freistaat Bayern.Finanzierung
Der Vollzug des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) ist eine Aufgabe der Regierung der Oberpfalz. Zweck der Krankenhausfinanzierung ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit gut ausgestatteten Krankenhäusern der verschiedenen Versorgungsstufen. Die laufenden Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten werden von den Krankenkassen bezahlt (Krankenhauspflegesätze). Der Freistaat Bayern finanziert die Kosten für den Neubau, Umbau oder Erweiterungsbau eines Krankenhauses sowie die Kosten für die notwendige Ausstattung (z.B. Computertomograph). Weil die Finanzierung eines Krankenhauses somit auf zwei Beinen steht, nennt man es duales Finanzierungssystem.Verfahren
Voraussetzung für die Förderfähigkeit eines Bauvorhabens ist zunächst die Aufnahme des Krankenhauses im Krankenhausplan des Freistaates Bayern. Der Krankenhausplan hat die Funktion, den konkreten Bedarf an stationären Krankenhausleistungen festzustellen und bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.Plant ein Krankenhausträger eine Investition über 2 Mio. Euro, muss das Einzelvorhaben zudem in das sog. Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates aufgenommen werden. Bei Investitionsmaßnahmen bis zu 2 Mio. Euro entscheidet die Regierung im Rahmen des sog. Regierungskontingents (Geldmittel, die der Regierung zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen) über die Bedarfsnotwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme. In beiden Fällen ist die Regierung für das jeweilige Bewilligungsverfahren zuständig.
Sie prüft in diesen Verfahren die gesamte Bau- und Ausstattungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die Bedarfsgerechtigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Nach Erteilung der Bewilligungsbescheide und Durchführung der Baumaßnahme erfolgt die Überprüfung der sachgerechten Verwendung der ausbezahlten Fördergelder.