Bereich 2 - Wirtschaft, Landesentwicklung, Heimat und Verkehr

Die Förderung von Investitionen in Industrie und Handwerk, von Fremdenverkehr und wirtschaftsnaher Infrastruktur sowie von Forschungseinrichtungen fällt in die Zuständigkeit des Bereichs 2. Die Digitalisierungsstrategie des Freistaats Bayern wird ebenso mit Fördermaßnahmen unterstützt wie der Breitbandausbau. Gefördert werden auch grenzüberschreitende Projekte im Rahmen der EU-Strukturförderung.
In den Verantwortungsbereich fällt ebenso der Vollzug des Gewerberechts (Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Kaminkehrerwesen). Darüber hinaus werden für Gas- und Stromleitungen Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Bereich 2 ist zudem für Preisangelegenheiten sowie die Regulierung der Strom- und Gasnetze zuständig. Weiterhin wird das Personenbeförderungsrecht vollzogen u.a. durch Genehmigungen von Linien- und Gelegenheitsverkehren sowie Förderung und Finanzierung von Investitionen für den öffentlichen Personennahverkehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrecht sowie die Qualifikation von Berufskraftfahrern.
Als Träger öffentlicher Belange nimmt die Raumordnung und Landesplanung Stellung zu Fach- und Bauleitplanungen. Erheblich überörtlich raumbedeutsame Einzelvorhaben werden im Rahmen von Raumordnungsverfahren auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung überprüft.
Im Bereich 2 ist neben der „Geschäftsstelle Energiewende Oberpfalz“ auch das Bayerische Mobilfunkzentrum angesiedelt, welches als bayernweite Beratungs-, Informations- und Förderstelle den Kommunen umfassende Hilfestellungen bei der Durchführung des Bayerischen Mobilfunkförderprogramms bietet.


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